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Neue KfW-Förderung ab 26.09.2023 – Solarstrom für Elektroautos

Die Fördermittel sind ausgeschöpft – keine Antragstellung mehr möglich
Aufgrund des enorm großen Interesses gab es immer wieder Schwierigkeiten bei der Beantragung der Förderung. Mittlerweile sind die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 300 Millionen Euro für dieses Jahr ausgeschöpft. Rund 33.000 Anträge wurden positiv entschieden.

 

Ab dem 26. September 2023 kann die neue KfW-Förderung „Solarstrom für Elektroautos“ mit einem Zuschuss von bis zu 10.200 Euro beantragt werden.

Gefördert werden Kauf und Installation von Ladestationen für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher. Damit wird das Aufladen von Elektroautos durch selbsterzeugten klimafreundlichen Solarstrom erzielt.

Geförderte Maßahmen

  •  Kauf einer neuen Lade­station mit mind. 11 kW Lade­leistung
  •  Kauf einer neuen Photo­voltaik­anlage mit mind. 5 kWp Spitzenleistung
  •  Kauf eines neuen Solar­strom­speichers mit mind. 5 kWh Speicherkapazität
  •  Einbau und Anschluss der Gesamt­anlage (inklusive Installations­arbeiten)
  •  ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamt­anlage

Voraussetzungen für die Förderung

  • Ladestation, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher werden fabrik­neu angeschafft.
  • Sie besitzen noch keine dieser Komponenten und haben sie auch noch nicht bestellt.
  • Sie sind im Besitz eines Elektro­autos (kein Hybridfahrzeug), das auf Sie oder eine in Ihrem Haus­halt lebende Person zugelassen ist – oder Sie haben zum Zeit­punkt des Förderantrags eines bestellt.
    Hinweis: Bei privatem Leasing muss der Leasing­vertrag eine Laufzeit von mind. 12 Monaten aufweisen. Firmen-/ Dienst­wagen sind nicht förderfähig.
  • Ihr Wohngebäude besteht schon und wird bereits von Ihnen bewohnt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.kfw.de.