Neue KfW-Förderung ab 26.09.2023 – Solarstrom für Elektroautos
Die Fördermittel sind ausgeschöpft – keine Antragstellung mehr möglich
Aufgrund des enorm großen Interesses gab es immer wieder Schwierigkeiten bei der Beantragung der Förderung. Mittlerweile sind die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 300 Millionen Euro für dieses Jahr ausgeschöpft. Rund 33.000 Anträge wurden positiv entschieden.
Ab dem 26. September 2023 kann die neue KfW-Förderung „Solarstrom für Elektroautos“ mit einem Zuschuss von bis zu 10.200 Euro beantragt werden.
Gefördert werden Kauf und Installation von Ladestationen für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher. Damit wird das Aufladen von Elektroautos durch selbsterzeugten klimafreundlichen Solarstrom erzielt.
Geförderte Maßahmen
- Kauf einer neuen Ladestation mit mind. 11 kW Ladeleistung
- Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mind. 5 kWp Spitzenleistung
- Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mind. 5 kWh Speicherkapazität
- Einbau und Anschluss der Gesamtanlage (inklusive Installationsarbeiten)
- ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage
Voraussetzungen für die Förderung
- Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher werden fabrikneu angeschafft.
- Sie besitzen noch keine dieser Komponenten und haben sie auch noch nicht bestellt.
- Sie sind im Besitz eines Elektroautos (kein Hybridfahrzeug), das auf Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist – oder Sie haben zum Zeitpunkt des Förderantrags eines bestellt.
Hinweis: Bei privatem Leasing muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mind. 12 Monaten aufweisen. Firmen-/ Dienstwagen sind nicht förderfähig. - Ihr Wohngebäude besteht schon und wird bereits von Ihnen bewohnt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.kfw.de.
